Streitbeilegung oder Vergleich durch Mediation

Die Einigung als angestrebtes Ziel

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem zwei oder mehrere Streitparteien mit Hilfe der Mediator*innen auf freiwilliger Basis selbst daran arbeiten, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen, unabhängig davon, ob dieses Verfahren von den Parteien bzw. deren Rechtsvertretung eingeleitet wird oder von einem Gericht vorgeschlagen wird.
Die Mediator*innen sind Dritte, die auf wirksame, unparteiische und sachkundige Weise die Mediation leiten.


Sie sind für das Verfahren zuständig und unterstützen die Streitparteien bei der selbstverantworteten Lösung ihres Konfliktes, sind dabei aber unparteiisch und treffen keine inhaltlichen Entscheidungen. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten (z.B. Protokoll, Vergleich).

Zivilrechts-Mediations-Gesetz EU-Mediationsgesetz