Streitlösung durch Mediation

Die Einigung als angestrebtes Ziel

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem zwei oder mehrere Streitparteien mit Hilfe der Mediator*innen auf freiwilliger Basis selbst daran arbeiten, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen. Die Mediation kann von den Parteien bzw. deren Rechtsvertretung eingeleitet werden oder vom Gericht vorgeschlagen werden.

 

Die Mediator*innen sind unabhängige und erfahrene Dritte, die die Mediation allparteilich und sachkundig leiten. Sie sind für das Verfahren zuständig und unterstützen die Streitparteien bei der selbstverantworteten Lösungsfindung des Konfliktes, treffen dabei selbst aber keine inhaltlichen Entscheidungen. Das Mediationsverfahren wird individuell an die Bedürfnisse der Parteien angepasst und ist somit sehr flexibel. Das Ergebnis der Mediation wird schriftlich festgehalten.

Zivilrechts-Mediations-Gesetz EU-Mediationsgesetz