Wie werden Sie Mitglied im VMG?

VMG - Gerichtsnahe Mediation

Ziel des VMG ist es, qualitativ hochwertige Mediation gerichtsanhängiger Verfahren zu institutionalisieren und deren gesetzliche Verankerung zu fördern. Dabei wird besonderer Wert auf Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität der Mediator*innen gelegt. Zur Erreichung dieses Zieles wurden im VMG – in Anlehnung an die Voraussetzungen für gerichtlich zertifizierte Sachverständige sowie geleitet durch die Anforderungen bei der Mediation gerichtsanhängiger Verfahren – Qualitätsrichtlinien entwickelt, die als Aufnahmekriterium für eine Mitgliedschaft im VMG dienen. 

Mediator*innen, die sich mit den Zielen des VMG identifizieren und ehrenamtlich an der Förderung der gerichtsnahen Mediation mitarbeiten wollen, können die Aufnahme als Mitglied im VMG beantragen.

Die Aufnahme erfolgt in 2 Stufen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen. 

Stufe 1 Anwärter*innen/außerordentliche Mitglieder

Anwärter*innen sind natürliche Personen, welche in der  Liste des BMJ als Mediator*innen eingetragen sind und zusätzlich die Voraussetzungen der Aufnahmerichtlinien erfüllen.
S. Aufnahmerichtlinien.

Außerordentliche Mitglieder sind Mediator*innen, die nicht in der Liste des BMJ als Mediator*innen eingetragen sind und die die Voraussetzungen der für sie zutreffenden Aufnahmerichtlinien erfüllen.
S. Aufnahmerichtlinien.

Stufe 2 ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind Mediator*innen, die in der Liste des BMJ eingetragen sind und die die Voraussetzungen der Aufnahmerichtlinien erfüllen. S. Aufnahmerichtlinien.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des VMG unter Bedachtnahme auf die Empfehlungen der Aufnahmekommission.

Gebühren

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100,00 € pro Kalenderjahr
  • Die Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme als Anwärter*innen/a.o. Mitglied (Stufe 1) beträgt 200,00 €