Wie werden Sie Mitglied im VMG?
VMG - Gerichtsnahe Mediation
Ziel des VMG ist es, qualitativ hochwertige Mediation gerichtsanhängiger Verfahren zu institutionalisieren und deren gesetzliche Verankerung zu fördern. Dabei wird besonderer Wert auf Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität der Mediator*innen gelegt. Zur Erreichung dieses Zieles wurden im VMG – in Anlehnung an die Voraussetzungen für gerichtlich zertifizierte Sachverständige sowie geleitet durch die Anforderungen bei der Mediation gerichtsanhängiger Verfahren – Qualitätsrichtlinien entwickelt, die als Aufnahmekriterium für eine Mitgliedschaft im VMG dienen.
Mediator*innen, die sich mit den Zielen des VMG identifizieren und ehrenamtlich an der Förderung der gerichtsnahen Mediation mitarbeiten wollen, können die Aufnahme als Mitglied im VMG beantragen.
Die Aufnahme kann als Anwärter*in oder als ordentliches Mitglied erfolgen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Voraussetzungen.
Anwärter*innen
sind natürliche Personen, welche in der Liste des BMJ als Mediator*innen eingetragen sind und zusätzlich die Voraussetzungen der Qualitäts- und Aufnahmerichtlinien des VMG (s.u.) erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des VMG auf Empfehlung der Aufnahmekommission.
Ordentliche Mitglieder
sind Mediator*innen, die in der Liste des BMJ eingetragen sind und die entsprechenden Voraussetzungen der Qualitäts- und Aufnahmerichtlinien (s.u.) erfüllen. Sie sind kurzfristig verfügbar bei Anfragen von Seiten der Richter*innen, Rechtsanwält*innen etc. in gerichtsanhängigen Fällen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des VMGauf Empfehlung der Aufnahmekommission.
Gebühren
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 100.- pro Kalenderjahr für ordentliche Mitglieder und AnwärterInnen.
Die Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern oder als AnwärterInnen beträgt € 200.-.
Die Bearbeitungsgebühr für die Aufnahme von AnwärterInnen als ordentliche Mitglieder beträgt weitere € 100.-.
Mit diesen Beiträgen werden die Aufwände für die Evaluierung der eingereichten Unterlagen, das Aufnahmegespräch sowie das Hearing durch die Aufnahmekommission abgegolten.